Die gesetzliche Verankerung der PGS 37-2 — der niederländischen Richtlinie für die sichere Lagerung lithiumhaltiger Energieträger (Li-Ion- und Lithium-Metall-Batterien, Akkupacks und batteriebetriebene Produkte) — ist erneut verschoben worden. Das Inkrafttreten über das Bal (Besluit activiteiten leefomgeving, im Rahmen der Omgevingswet, des niederländischen Umweltgesetzbuchs) wird nun im Laufe von 2027 erwartet.
Wo das Verfahren steht
- Die Internetkonsultation zum Änderungsbeschluss lief vom 27. März bis zum 28. April 2026; das Ministerium wertet die Rückmeldungen derzeit aus.
- Das Ministerium weist selbst darauf hin, dass sich die Planung weiter verschieben kann, falls es Rückschläge gibt — es wäre nicht das erste Mal: Die Verankerung wurde inzwischen mehrfach aufgeschoben.
- Mit derselben Änderung wird auch die PGS 37-1 verankert (fest installierte, betriebsbereite Energiespeichersysteme wie Quartiersbatterien).
Keine Verankerung ≠ keine Regeln
Bis die Bal-Änderung in Kraft tritt, ist die PGS 37-2 für sich genommen keine harte gesetzliche Pflicht. Die Verzögerung sollte man aber nicht als Atempause missverstehen: Über die allgemeine Sorgfaltspflicht (zorgplicht) behandeln die Umweltbehörden (omgevingsdiensten) die PGS 37-2 bereits heute als Maßstab für die sichere Lithiumlagerung, und Genehmigungen für neue Standorte werden in der Praxis daran ausgerichtet. Die Anforderungen — etwa Brandbekämpfungsanlagen, Brandabschnitte und Sicherheitsabstände — sind erheblich, und viele bestehende Lagerhallen erfüllen sie noch nicht.
Was das bedeutet, wenn Sie Batterien lagern oder importieren
Wer Lithiumbatterien, E-Bikes, Elektrowerkzeuge oder Energiespeicherprodukte importiert oder lagert, fährt unverändert am besten damit, nicht auf den formellen Stichtag zu warten. Standorte, die sich jetzt vorbereiten, ersparen sich die Hektik, wenn die Pflicht kommt — und schon heute Diskussionen mit ihrer Umweltbehörde und ihrem Versicherer. Einen vollständigen Überblick darüber, was die PGS 37-2 abdeckt, welche UN-Nummern betroffen sind und worin sie sich von der PGS 37-1 unterscheidet, gibt unser Leitfaden: PGS 37-2 (Lagerung von Lithiumbatterien).
Quelle: IPLO — PGS 37-1 en 37-2 · Internetconsultatie — wijzigingsbesluit opslag elektrische energie.