Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) hat wieder ein festes Datum. Nach der gezielten Überarbeitung vom Dezember 2025 (Verordnung (EU) 2025/2650) müssen große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 die Vorgaben erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen folgen am 30. Juni 2027.
Was die EUDR verlangt
Wer Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz auf den EU-Markt bringt oder aus der EU exportiert, fällt unter die Verordnung. Das gilt auch für Folgeprodukte: Leder, Schokolade, Möbel, Reifen, Sperrholz. Die Waren müssen entwaldungsfrei sein (keine Entwaldung auf der Erzeugungsfläche nach dem 31. Dezember 2020) und legal erzeugt. Der Nachweis ist eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EU-Informationssystem, gestützt auf Geolokalisierungskoordinaten der Flurstücke, auf denen der Rohstoff angebaut oder geerntet wurde.
Was die Überarbeitung von 2025 geändert hat
- Nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt, gibt eine DDS ab. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler reichen die Referenznummer weiter, statt eigene Erklärungen abzugeben.
- Kleinst- und kleine Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko kommen mit einer einmaligen vereinfachten Erklärung aus.
- Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen.
Die Zollverknüpfung
Für Importeure entscheidet sich das an der Grenze. Die DDS-Referenznummer gehört in die Zollanmeldung, und ohne gültige Erklärung werden die Waren nicht zum freien Verkehr überlassen. Lieferanten, die nie Flurstückskoordinaten erfasst haben, liefern diese nicht binnen einer Woche — der Engpass liegt in der Lieferkette, nicht beim Zolldeklaranten.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie einen der sieben Rohstoffe oder daraus gefertigte Produkte importieren, nutzen Sie die zweite Jahreshälfte 2026, um Ihre Lieferketten bis zum Flurstück zurückzuverfolgen, jetzt schon Geolokalisierungsdaten bei Lieferanten anzufordern, sich im EU-Informationssystem zu registrieren und das Länder-Benchmarking für Ihre Ursprungsländer zu prüfen. Wir sehen die Zollseite täglich und können einordnen, welche Ihrer Warennummern unter die EUDR fallen; wie Dokumentenprüfungen beim Import in der Praxis ablaufen, zeigt unsere Seite zu Einfuhrzertifikaten und Inspektionen.
Quelle: Europäische Kommission — Access2Markets: EUDR-Umsetzung · EUR-Lex — Verordnung (EU) 2025/2650.