Die EU hat eine politische Einigung (26. März 2026) über die größte Reform ihrer Zollunion seit 1968 erzielt. Das meiste davon greift erst später in diesem Jahrzehnt, doch eine Änderung trifft geringwertige Einfuhren fast unmittelbar — und sie verschiebt, wer an der Grenze verantwortlich ist.
Die 150-€-Freigrenze endet; ein 3-€-Zoll kommt
Heute gelangen Waren mit einem Wert unter 150 € zollfrei in die EU. Die Reform schafft diese Schwelle ab. Als Übergangslösung gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 ein befristeter pauschaler Zoll von 3 € pro Artikel auf geringwertige Sendungen. Grund ist die Flut billiger Pakete — ein großer Teil davon von chinesischen Marktplätzen: Die Freigrenze war zu einem Schlupfloch und zu einem Klagepunkt über unfairen Wettbewerb seitens der EU-Händler geworden.
Plattformen werden zum „deemed importer“
Die größere strukturelle Änderung: Online-Plattformen werden zum offiziellen Importeur. Sie — und nicht der Verbraucher oder der Frachtführer — sind dafür verantwortlich, dass Zölle und Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs entrichtet werden. Das verlagert die Haftung in der Kette nach oben und verändert, bei wem die Zollpapiere und die Zollrechnung liegen.
Ein Datenhub und eine EU-Zollbehörde
Die Reform baut die künftige Zollunion auf einem zentralisierten EU Customs Data Hub auf — Unternehmen hinterlegen ihre Lieferkettendaten einmal, und KI verschafft den Behörden ein vollständiges Risikobild —, überwacht von einer neuen EU Customs Authority. Der beschlossene Zeitplan: 2028 für E-Commerce-Sendungen, 2031 freiwillig für andere Importeure und verpflichtend für alle Waren bis 2034. Die vertrauenswürdigsten Unternehmen („Trust and Check“) werden Waren schließlich ohne aktiven Zolleingriff in die EU überführen können.
Was das für Sie bedeutet
Vorerst bleibt der nationale Zoll (die niederländische Douane) Ihr Ansprechpartner, und für standardmäßige B2B-Sendungen ändert sich nichts. Geringwertige E-Commerce-Ströme sollten jedoch das Ende der 150-€-Freigrenze und den 3-€-Zoll ab dem 1. Juli 2026 einplanen, und Importeure sowie Intermediäre sollten damit rechnen, neu zu prüfen, wer die Zollverantwortung trägt, sobald die Deemed-Importer-Regeln und der Datenhub schrittweise in Kraft treten. Die Niederlande haben sich entschieden, auf diesen EU-Ansatz zu warten, statt eine eigene nationale Paketsteuer einzuführen. Wie die EU- und die niederländischen Zollsysteme zusammenpassen: Zoll-IT-Systeme.
Quellen: Europäische Kommission — EU Customs Reform · Rat der EU — wegweisende Reform beschlossen.