CBAM: ohne Zulassung kein Import — Zertifikatsverkauf startet am 1. Februar 2027

10 Juni 2026By Jan van den Herik
Changing 2027-02-01

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist am 1. Januar 2026 in die definitive Phase eingetreten. Berichten allein reicht nicht mehr: Wer CBAM-Waren — Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — oberhalb der Schwelle einführt, braucht jetzt den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders.

Die 50-Tonnen-Schwelle

Die Omnibus-Revision (Verordnung (EU) 2025/2083) führte eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren je Importeur und Kalenderjahr ein. Wer darunter bleibt, ist von den CBAM-Pflichten befreit; das entlastet rund 90% der Importeure, während etwa 99% der grauen Emissionen erfasst bleiben. Für Strom und Wasserstoff gilt die Schwelle nicht. Zu beachten: Die 50 Tonnen zählen über alle CBAM-Einfuhren zusammen — ein paar Mischsendungen mit Stahl- oder Aluminiumteilen überschreiten sie schneller als gedacht.

Die anstehenden Termine

  • 1. Februar 2027 — der Verkauf von CBAM-Zertifikaten beginnt (durch die Omnibus-Revision vom ursprünglichen 1. Januar 2026 auf dieses Datum verschoben).
  • 30. September 2027 — die erste CBAM-Erklärung ist fällig, für die 2026 eingeführten Waren, einschließlich der Abgabe der Zertifikate.
  • Für Einfuhren des Jahres 2026 folgt der Zertifikatspreis dem Quartalsdurchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise; der erste Preis wurde am 7. April 2026 veröffentlicht. Ab 2027 gilt ein Wochendurchschnitt.

Zulassung: die Warteschlange ist jetzt

Importeure, die ihren Antrag bis zum 31. März 2026 gestellt haben, dürfen während der Bearbeitung weiter einführen. Wer später beantragt, darf nicht oberhalb der Schwelle importieren, bis der Status erteilt ist — ein laufender Antrag ist also kein Freifahrtschein mehr. In den Niederlanden läuft der Antrag über das CBAM-Register, zuständige Behörde ist die NEa (Nederlandse Emissieautoriteit), in Deutschland die DEHSt.

Was das für Sie bedeutet

Drei Punkte für die zweite Jahreshälfte 2026: Prüfen Sie, ob Ihre CBAM-Einfuhren dieses Jahr die 50 Tonnen überschreiten, und beantragen Sie die Zulassung, falls noch nicht geschehen; beginnen Sie, tatsächliche Emissionsdaten bei Ihren Lieferanten für die Erklärung über 2026 zu sammeln; und kalkulieren Sie die Zertifikatskosten in Ihre Einkaufspreise für 2027 ein, denn ab Februar 2027 wird CO₂ ein realer Kostenposten beim Import. Hintergrund, Geltungsbereich und Warennummern finden Sie auf unserer Wissensseite: CBAM.

Quelle: Europäische Kommission — Carbon Border Adjustment Mechanism · EUR-Lex — Verordnung (EU) 2025/2083.

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